Teilnahmebedingungen für das Empfehlungsprogramm von Zervant
Letztes Update: 25. März. 2021
1. Teilnahme
Zu den Zervant Märkten gehören alle EU-Länder, die Schweiz und Norwegen.
Der bestehende Zervant Benutzer („die empfehlende Person“) und die angeworbene Person („die angeworbene Person“), die am Empfehlungsprogramm teilnehmen, müssen zwei verschiedene Personen oder Unternehmen sein.
2. Die Prämie
Die empfehlende Person erhält wie folgt eine Prämie pro Empfehlung:
- Die empfehlende Person teilt ihren persönlichen Empfehlungslink aus Zervants Desktop-Version mit der angeworbenen Person.
- Die angeworbene Person nutzt den Empfehlungslink um ein Zervant-Konto zu erstellen
- Die angeworbene Person abonniert innerhalb der folgenden zwölf (12) Monate nach Erstellung des Zervant-Kontos, ein Premium-Abo bei Zervant.
- Die Prämien werden maximal für ein Jahr des Abonnements, pro Empfehlung ausgezahlt.
Die Prämie der empfehlenden Person beträgt 50% des monatlichen oder jährlichen Betrages, den die angeworbene Person an Zervant im Rahmen eines Abonnements zahlt (exkl. USt.). Sobald die empfehlende Person eine Prämie erworben hat, wird sie vierteljährlich (ca. 90 Tage) in Euros, Pfund oder Schwedischen Kronen ausgezahlt. Der Betrag, wird in der im Zervant-Konto in den Zahlungsmethoden angegebenen Währung, ausgezahlt.
3. Einschränkungen
Der Prämienanspruch gilt nicht für eine Registrierung, die ohne Empfehlungslink abgeschlossen wurde oder für eine Registrierung, die in einem Land abgeschlossen wurde, das nicht zu den Zervant Märkten zählt.
Das Empfehlungsprogramm darf nur für nicht-kommerzielle Zwecke genutzt werden.
4. Allgemeines
Das Empfehlungsprogramm ist ein von Zervant angebotener Service und begründet keine rechtlichen Verpflichtungen, die gerichtlich geltend gemacht werden können.
Zervant kann die Bedingungen und Anforderungen des Empfehlungsprogramms jederzeit und ohne Angabe von Gründen aufheben, kündigen oder ändern, einschließlich der Teilnahmebedingungen und der Höhe der Prämie.
Zervant behält sich das Recht vor, alle Prämien nach eigenem Ermessen abzulehnen oder rückgängig zu machen, sofern der Verdacht auf kommerzielle, missbräuchliche oder betrügerische Nutzung besteht.