Steuern sparen als Selbstständiger

Steuern sparen in der Selbstständigkeit

Mit dem Thema Steuern beschäftigt man sich meist nur ungern – zahlen muss sie jeder Selbstständige und manchmal fallen die Steuerzahlungen höher aus als erwartet. 

Dabei gibt es einige einfache Tricks, mit denen eine Menge Geld gespart werden kann, ohne nach Dubai, Irland oder Panama auswandern zu müssen. In diesem Artikel zeigen wir dir legale Steuertricks und wie du deine Steuerlast als Freiberufler/in in Deutschland senken kannst. 

Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine professionelle Rechts- bzw. Steuerberatung und dient lediglich als Orientierung zum Thema. 

Welche Steuern fallen für Selbstständige an?

Selbstständige müssen nicht nur die Kosten für ihren Arbeitsplatz und dessen Equipment, das unternehmerische Risiko, Versicherungen und Altersvorsorge selbst finanzieren – es fallen auch mehr Steuerarten an.  

Neben der herkömmlichen Einkommenssteuer müssen Soloselbständige auch Umsatzsteuer (außer die „Kleinunternehmerregelung“ wird angewandt) und teilweise auch Gewerbesteuer (ab einem Jahresgewinn von 24.500 EUR) an das Finanzamt abführen. 

Die Einkommenssteuer richtet sich nach deinem Gewinn aus deiner Freiberuflich- bzw. Selbstständigkeit. Die Rechnung ist simpel – je weniger Gewinn dein Einzelunternehmen erzielt, desto geringer fällt auch deine Einkommenssteuer aus. 

Die Umsatzsteuer fällt für jede Dienstleistung und Ware an, die du verkaufst oder erwirbst. Bei einem Jahresumsatz von weniger als 22.000 EUR entfällt die Pflicht zur Umsatzsteuerabgabe. Ansonsten kannst du die Zahllast senken, indem du Waren oder Dienstleistungen einkaufst und somit von deiner eingenommenen USt. (im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Mehrwertsteuer bekannt) abziehst. Dies wird auch Vorsteuer genannt. 

Die Gewerbesteuer fällt nur an, wenn du auch ein Gewerbe betreibst. Als Freiberufler/in musst du keine Gewerbesteuer abführen. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Gemeinde, in welcher dein Gewerbe gemeldet ist. 

Von Steuer absetzbare Dinge

Wie bereits erwähnt, bestimmt der Gewinn aus deiner Selbständigkeit deine Steuerlast. Reduzierst du diesen, zahlst du weniger. Als Unternehmer/in hast du den Vorteil, dass du vieles über deine Betriebsausgaben steuerlich geltend machen kannst. Zu den gängigsten Betriebsausgaben zählen:

Wichtig ist, dass du zu deinen Ausgaben Belege aufhebst und in deiner Buchhaltung hinterlegst, um diese nachweisen zu können. 

Tipp: Nutze am besten eine Buchhaltungssoftware, um deine Belege so schnell wie möglich zu digitalisieren. So kannst du sicherstellen, dass deine Belege nicht so leicht verschwinden bzw. du eine digitale Kopie hast, sollte der Originalbeleg doch mal verloren gehen! 

1.       Weiter- & Fortbildung

Man lernt nie aus – früher oder später benötigt jede/r Selbstständige neues Knowhow. Für Fortbildungskosten können bis zu 4.000 EUR pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Es sollte erkenntlich sein, dass die Weiter- bzw. Fortbildung mit der Selbstständigkeit zu tun hat, dies entscheidet jedoch der jeweilige Sachbearbeiter beim Finanzamt. 

2.       Die Werbekosten 

Für Arbeitnehmer/innen gilt ein Pauschalbetrag von 1.200 EUR pro Jahr und die Ausgaben für Reisen, Arbeitsmittel, Fortbildungen etc. fallen unter den Sammelbegriff „Werbungskosten“. Als Selbstständige/r werden diese Kosten jedoch auf separate Konten gebucht und als „Werbekosten“ bezeichnet. 

Als Freiberufler/in kannst du somit jegliche Kosten steuerlich geltend machen, die für die Werbung deiner Selbstständigkeit notwendig sind. Dabei ist es egal, ob du von einem deutschen Unternehmen mit Umsatzsteuer Dienstleistungen oder beispielsweise Facebook Ads (Irland, ohne USt.) in Anspruch genommen hast. Solange du einen korrekten Rechnungsbeleg vorweisen kannst und es mit der Bewerbung deines Unternehmens zu tun hat, kannst du es in deiner Steuer berücksichtigen und abziehen. 

3.       Abschreibungen 

Abschreibungen werden meist eher von größeren Unternehmen verwendet, sind jedoch auch eine Möglichkeit, um Steuern als KMU zu sparen. Bei einer Abschreibung werden Betriebsausgaben über einen längeren Zeitraum steuermindernd von den Einnahmen abgezogen. Ein vollständiger Abzug ist nicht möglich. 

Als Selbstständiger kann man jedoch von den geringfügigen Wirtschaftsgütern Gebrauch machen, welche bei Anschaffungen mit einem Wert zwischen 251 bis 800 EUR eine vereinfachte Abschreibung ermöglichen. Das heißt, diese können sofort und vollständig von der Steuer abgesetzt werden. 

Gerade bei der Anschaffung von teureren Technikutensilien oder Büromöbeln lohnt sich außerdem der Blick in das Thema Abschreibung von Sammelpostenbildung. 

4.       PKW – Fahrtkosten & Firmenwagen 

Hier gilt: Wer sein PKW zu mehr als 50 % für betriebliche Fahrten nutzt, kann es als Betriebsvermögen hinzuzählen. Bei unter 10 % zählt er zum Privatvermögen und bei allem, was zwischen 10 und 50 % liegt, kann die Vermögensart frei gewählt werden. Meistens ist es günstiger, den PKW im Privatvermögen zu behalten und die einzelnen Betriebsfahrten als Ausgaben geltend zu machen. 

Sollte dein PKW im Privatvermögen bleiben, so kannst du für gewöhnlich eine Kilometerpauschale steuerlich geltend machen. Beim Firmenwagen werden die Gesamtkosten berücksichtigt. Bei letzterem muss jedoch der Anteil der privaten Nutzung als „betriebliche Einnahme“ in der Gewinnermittlung aufgenommen werden. 

Da das Finanzamt beim Firmenwagen von Selbstständigen grundsätzlich eher davon ausgeht, dass die Nutzung privat erfolgt, sollte ein Fahrtenbuch geführt oder die 1-Prozent-Regelung zur Versteuerung gewählt werden.

5.       Änderung der Rechtsform 

Bei Selbstständigen, die einen besonders hohen Gewinn erzielen, kann sich der Wechsel der Rechtsform zu beispielsweise einer GmbH lohnen. Hier sollte ein Steuerberater oder Anwalt zur Beratung hinzugezogen werden, um die bestmögliche Lösung zu finden. 

Eine GmbH lohnt sich vor allem, wenn du deinen erzielten Gewinn nicht nur für dich privat aufwendest, sondern auch für dein Unternehmen verbrauchst. Die Steuersätze liegen zwar im ähnlichen Bereich wie bei einer Personengesellschaft, jedoch kannst du bei einer GmbH dir selbst ein Gehalt und Vorsorge auszahlen, was wiederum als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden kann.

6.       Dein Arbeitsplatz 

Solltest du von zu Hause aus arbeiten und ein Arbeitszimmer haben, kannst du das in den meisten Fällen teilweise steuerlich absetzen. Sollte dein Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit sein, so können die Kosten vollständig abgezogen werden. 

Die einzige Bedingung: es muss eindeutig vom restlichen Wohnbereich getrennt sein.

Sofern dies zutrifft, kannst du neben den anteiligen Mietkosten auch noch Kosten für die Reinigung, Versicherungen, Wasser-, Strom und Heizkosten sowie Renovierungskosten anteilig steuerlich geltend machen. 

Bei einem zusätzlichen Arbeitszimmer außerhalb deiner eigentlichen Betriebsstätte kannst du außerdem max. 1.250 EUR pro Jahr von der Steuer absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du haupt- oder nebenberuflich selbstständig bist.

Weitere Tipps zum Steuern sparen als Selbstständiger 

Die Vorauszahlung von Beiträgen einer privaten Krankenversicherung können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind gemäß § 10 Abs. 4 EStG derartige Versicherungen in einer jährlichen Summe von 2.800 EUR. 

Zu absetzbaren Beiträgen der Kranken- und Altersvorsorge und Vorsorgeaufwendungen zählen u.a.:

  • Krankenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Risikoversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Gut zu wissen: Auch Sonderausgaben, wie etwa die Kirchensteuer, können das zu versteuernde Einkommen senken. 

Fazit 

Legal Steuern sparen ist auch in Deutschland möglich, wenn auch mit etwas zusätzlichem Rechercheaufwand verbunden. Daher solltest du immer regelmäßig eine Beratung durch deinen Steuerberater in Anspruch nehmen, um etwaige Möglichkeiten zu besprechen und rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.  

Bitte bedenke, dass Steuern ein unvermeidbarer Kostenfaktor deiner Selbstständigkeit sind – lege immer eine Rücklage beiseite, um diese fristgerecht bezahlen zu können.