Steurekalendar für Unternehmer

Steuerfristen und Steuertermine für Kleinunternehmer

Überblick über die Steuertermine und -fristen für das Jahr 2022 

Die zu zahlenden Steuern und Abgaben sind grundsätzlich abhängig von der Rechtsform und der Größe einer Unternehmung. Aber auch Entscheidungen, die Unternehmer*innen und Freiberufler*innen im Einzelfall treffen, können sich auf die Art der Abgaben und wie sie zu zahlen sind auswirken. Im folgenden Artikel findest du grobe Beschreibungen der wichtigsten Abgaben und auch den ein oder anderen hilfreichen Hinweis. Dennoch kann aus Platz- und Übersichtsgründen nicht auf jede mögliche Konstellation eingegangen werden, weshalb dieser Artikel als hilfreicher Überblick zu verstehen ist. 

Die einzelnen Abgaben im Detail

Über einzelne Ausnahmen bei den Zahlungsterminen weißt du nun bescheid, weshalb es im Folgenden nun direkt um die individuellen Abgaben gehen soll. Dabei wird darauf eingegangen, für wen denn die einzelnen Zahlungen relevant sind, welche Ausnahmen und was es sonst noch so Nützliches zu wissen gibt. 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (abgekürzt: GewSt) muss von allen Gewerbetreibenden gezahlt werden. Dabei sind Gewerbetreibende alle Unternehmer*innen, die ein Gewerbe angemeldet haben. Das heißt also, dass i.d.R. z.B. Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen müssen!
Grundsätzlich gilt dabei, dass die Zahlung immer vierteljährig, zur Mitte des Quartals als Vorauszahlung erfolgen muss. 

Interessant zu wissen ist bei der Gewerbesteuer noch, dass es für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500€ und für Vereine einen Freibetrag von 5.000€ gibt. Alternativ musst du natürlich auch keine Gewerbesteuer zahlen, wenn du noch gar keinen Gewinn erzielst, da die Gewerbesteuer abhängig von der Höhe deines Gewinns ist, und du ohne Gewinn natürlich auch noch innerhalb deines Freibetrags liegst. 

Wichtigste in Kürze:
Zu zahlen von allen Gewerbetreibenden, vierteljährig jeweils zur Mitte des Quartals (15.02; 15.05; 15.08; 15.11)  

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) muss natürlich erstmal von allen Unternehmer*innen gezahlt werden. Das inkludiert also auch Selbstständige, Freiberufler, und Freelancer.
Bei dem Zahlungsturnus gibt es, abhängig von der Steuerlast, zwei Möglichkeiten:

  1. Lag deine Umsatzsteuerzahllast im Vorjahr zwischen 1.000€ und 7.500€, so gilt für dich auch hier eine vierteljährige Voranmeldung der Umsatzsteuer 
  2. Lag deine Umsatzsteuerzahlst im Vorjahr aber über 7.500€, so gilt für dich eine monatliche Voranmeldung der Umsatzsteuer 

Dazu kommt noch, dass für Gründer*innen eines Unternehmens im ersten und dem darauffolgenden Kalenderjahr der Unternehmensgründung grundsätzlich eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung durchzuführen ist.
Außerdem gibt es noch die Ausnahme, dass du, wenn du im Vorjahr eine Umsatzsteuerschuld von maximal 1.000€ zu zahlen hattest, von der Umsatzsteuervoranmeldung befreit werden kannst. Hierfür musst du aber aktiv auf das Finanzamt zugehen und um eine Befreiung bitten. 

Interessanter ist bei der Umsatzsteuer für viele noch die so genannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG):
Diese Regelung besagt, dass sich Freiberufler, Freelancer, und Selbstständige bei Jahresumsätzen von unter 22.000€ im Vorjahr und voraussichtlichen Umsätzen von unter 50.000€ im laufenden Jahr, von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen können. Jedoch gilt diese Regelung dann auch durchgehend für 5 Jahre und in dieser Zeit kann dann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden! Insgesamt entfallen hierdurch aber die monatlichen bzw. quartalsweisen Vorauszahlungen. Lediglich eine Überschussrechnung und eine Einkommenssteuererklärung müssen weiterhin abgegeben werden. 

Wichtigste in Kürze:
Zu zahlen von allen Unternehmern, die sich nicht befreien lassen haben, abhängig von der Umsatzsteuerlast des Vorjahres, entweder als monatliche oder als quartalweise Voranmeldung. 

Einkommenssteuer 

Die Einkommenssteuer (ESt) muss grundsätzlich von allen Personengesellschaften, Selbständigen, Arbeitnehmern, Freelancern, und Freiberuflern gezahlt werden. Einzig Kapitalgesellschaften müssen keine Einkommenssteuer zahlen, da diese dafür die sog. Körperschaftssteuer zahlen.
Terminlich ist das ganze auch klar geregelt, sodass die Einkommensteuererklärung immer zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden muss. In der Regel kann durch einen schriftlichen Antrag auch eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober gewährt werden. Außerdem verlängert sich die Frist für die Einkommenssteuererklärung nochmals, wenn sie durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wurde.
Die Einkommenssteuererklärung aus dem Jahr 2020 muss, wenn sie durch einen Steuerberater angefertigt wurde, pandemiebedingt z.B. erst spätestens bis zum 31.05.2022 eingereicht werden! 

Stand 2021 gibt es bei der Einkommenssteuer einen Freibetrag von 9.744€, wodurch Einkommen bis zu diesem Freibetrag nicht der Einkommenssteuer unterliegen.
Außerdem gilt für Unternehmen, dass sie ihrer Einkommenssteuererklärung auch eine Gewinnermittlung beilegen müssen. Bei einem Umsatz von bis zu 22.000€ pro Jahr reicht auch eine formlose Gewinnermittlung.  

Wichtigste in Kürze:
Zu zahlen von Personengesellschaften, Selbständigen, Arbeitnehmern, Freelancern, und Freiberuflern, wobei die Einkommenssteuererklärung jeweils zum 31.07 des Folgejahres vorliegen muss. 

Körperschaftssteuer 

Die Körperschaftssteuer (KSt) ist das Pendent zur Einkommenssteuer und betrifft nur Kapitalgesellschaften.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise, und die Steuererklärung muss auch zum 31.07 des Folgejahres abgegeben werden. Auch hier ergibt sich eine Fristverlängerung, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt wurde. 

Da die Körperschaftssteuer aber für die aller meisten Menschen komplett irrelevant ist, und Kapitalgesellschaften i.d.R. eigene Rechtsabteilungen haben, wird hier nicht weiter auf die Steuer eingegangen. 

Lohnsteuer 

Egal welche Form eine Unternehmung hat, solange du Angestellte beschäftigst, musst du Lohnsteuer abführen. Diese ist dann monatlich an das Finanzamt abzuführen, wobei die Frist immer der 10. des Folgemonats ist. 

Sozialversicherungsbeiträge 

Auch hier gilt: Wer Angestellte beschäftigt, muss Sozialversicherungsbeiträge abführen. Diese sind jeweils zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats abzuführen. 

Kapitalertragssteuer 

Die Kapitalertragssteuer (oder auch Abgeltungssteuer) wird von allen gezahlt, die Geld in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikate anlegen und daraus Gewinne erzielen. Sie wird auf die Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – also Kapitaleinkünfte – erhoben.
Die Steuer muss jeweils zum 10. des Folgemonats entrichtet werden.  

Auch hier gibt es einen Freibetrag von 801€ pro Jahr für Ledige und 1.602€ für Verheiratete.

Steuerfrei kannst du aber immer noch Aktien verkaufen, die du vor der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01. Januar 2009 gekauft hast. Verkaufst du solche Aktien, bleiben die Gewinne unbesteuert.
Im Übrigen werden die 25% Abgeltungssteuer auch auf ausländische Kapitalerträge erhoben, weshalb man sich hierdurch kein Schlupfloch erhoffen kann. 

Grundsteuer 

Wer bebaute oder unbebaute Grundstücke besitzt, muss Grundsteuer zahlen. Dies kann als Jahressteuer am 15. Februar oder im quartalsweisen Turnus gezahlt werden. 

Steuerfristen 2022 Kleinunternehmer

Wie ist der Steuerkalender zu lesen: 

In unserem Steuerkalender findest du die Zahlungsfristen der wichtigsten Abgaben, die (Klein-) Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige zu tätigen haben. Der Kalender listet dir die Abgaben monatlich auf, und nennt dir die einzelnen Stichtage, zu denen die Zahlung bei den jeweiligen Empfängern eingegangen sein müssen. Vergiss also nicht, dass du die Zahlungen in der Regel schon etwas früher tätigen musst, damit sie auch zum Stichtag ankommen und du keine Sanktionen zu befürchten hast!
Natürlich gilt wie immer, dass Stichtage, die auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen, generell auf den nächsten regulären Werktag verschoben werden. Deshalb siehst du im Kalender – direkt bei den einzelnen Stichtagen – auch den jeweiligen Wochentag. Parallel dazu solltest du auch auf die Feiertage achten, die für dein Bundesland relevant sind. So sind zum Beispiel auch Maria Himmelfahrt und der Reformationstag im Kalender nochmals gesondert markiert, da sich die Zahlungsfristen in manchen Bundesländern durch diese Feiertage verändern können! 

Grundsätzlich sind die Termine im Kalender auf einen monatlichen Zahlungsturnus ausgelegt, weshalb natürlich nicht alle Termine für dich relevant sind, falls du dich – dort wo möglich – für z.B. eine quartalsweise Zahlung entscheidest. Auch verschieben sich die Abgabefristen für deine Steuererklärung nach hinten, wenn du sie von einem Steuerberater anfertigen lässt.
Zuletzt muss noch erwähnt werden, dass im Kalender keinerlei Zahlungsschonfristen beachtet werden. Das heißt, bei Steuerzahlungen kannst du in der Regel noch eine Zahlungsschonfrist von drei Tagen zum Stichtag hinzuaddieren, beziehungsweise, wenn dieser dritte Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, verlängert sich die Schonfrist bis zum nächsten regulären Werktag.
Am besten nutzt du den Kalender also so, dass du dir die relevanten Termine der nächsten 1-2 Monate markierst und dadurch immer genug Zeit hast, um diese abzuwickeln. 

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