Kilometergeld und Verpflegungsmehraufwand 2018 für Österreich

Unternehmer stehen manchmal vor einem kleinen Dilemma, wenn es um die steuerrechtliche Geltendmachung ihres Fuhrparks geht: Muss man die tatsächlich anfallenden Kosten oder doch das Kilometergeld verrechnen?

Dieser Artikel handelt von der aktuellen Situation in Österreich. Hier findest du Informationen zum Reisekostenersatz für Deutschland und Reisekostenersatz in der Schweiz.

Betriebsvermögen oder betriebliche Nutzung?

Ob dein Auto zum Betriebsvermögen oder nicht gehört, spielt eine entscheidende Rolle in welcher Form du deine Betriebsausgaben beim Finanzamt absetzt. Durch die Führung eines Fahrtenbuches kannst du die genaue Anzahl an beruflich und privat gefahrenen Kilometern ermitteln.

Wenn dein Auto mehr als 50 % für betrieblich bedingte Fahrten (auch die Strecke vom Wohnsitz zur Firma) genutzt wird, gilt es als Betriebsvermögen. Wenn nicht, so wird dein Privatauto lediglich zur betrieblichen Nutzung verwendet.

  • Betriebliche Nutzung mehr als 50 %: Dein Auto gehört somit zum Betriebsvermögen und es müssen die tatsächlichen Betriebsausgaben abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig Aufzeichnungen zu führen und dementsprechende Belege zu sammeln.
  • Betriebliche Nutzung weniger als 50 %: Du kannst zwischen einer Absetzung der tatsächlichen Betriebskosten und amtlichen Kilometergeldern entscheiden.

Tipp: Da es sich beim Kilometergeld um einen Durchschnittswert handelt, empfiehlt es sich bei Fahrzeugen mit geringem Kostenaufwand auf die Kilometerpauschale zurückzugreifen!

Deine Reisekosten kannst du nicht nur als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen, sondern auch deinem Kunden in Rechnung stellen. Zervants kostenloses Rechnungsprogramm  hilft dir bei der Erstellung von professionellen Rechnungen und Angeboten.

Amtliches Kilometergeld

Alle Kosten (z.B. Benzin, Reparatur, Wartung etc.), die durch die Verwendung eines Privatwagens für Dienstreisen anfallen, werden durch das amtliche Kilometergeld pauschal abegolten. Diese sind unter folgenden Voraussetzungen steuerlich absetzbar:

Kilometergelder für Österreich seit 2011

Quelle: www.bmf.gv.at

Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungspauschale

Geschäftsreisen sind nicht nur mit Fahrtkosten, sondern auch meist mit anderen Ausgaben für Verpflegung und Nächtigung verbunden. Diese können jedoch mittels Pauschalbeträge als Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Eine betrieblich veranlasste “Reise” liegt dann vor, wenn eine Entfernung von mind. 25 km vom Mittelpunkt deiner Tätigkeit (z.B. Büro) gegeben ist. Es reicht deshalb nicht wenn du mehrere Kilometer mit deinem Auto fährst, jedoch nie weiter als 25 km von deinem Tätigkeitsmittelpunkt entfernt bist.

Wenn du jedoch 5 Tage hintereinander bzw. 15 Mal im Jahr zum gleichen Ort fährst, so wird dieser Ort zu einem Tätigkeitsmittelpunkt. Somit darf keine Kilometerpauschale geltend gemacht werden.

Inlandsreisen

Bei Inlandsreisen steht dir ein Tagesgeld  von max. 26,40 Euro (2,20 Euro pro Stunde) zu. Dieses kann jedoch erst ab einer Dauer von 3 Stunden beansprucht werden. Wenn du länger als 11 Stunden unterwegs bist, bekommst du bereits die volle Pauschale. Die Nächtigungspauschale beläuft sich auf 15 Euro (inkl. Frühstück) pro Übernachtung bzw. können stattdessen auch die tatsächlich angefallenen Kosten geltend gemacht werden.

Auslandsreisen

Bei Geschäftsreisen im Ausland können dieselben Tages- und Nächtigungspauschalen wie bei den öffentlich Bediensteten geltend gemacht werden. Die gültigen Sätze für die jeweiligen Länder findest du im BGBI. II Nr. 434/2001.

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