Welche Hilfspakete für Unternehmen gibt in der Corona-Krise?
Gerade kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufliche sind von der Corona-Krise besonders schwer betroffen. Viele fürchten jetzt um ihre Existenz. Aber die Gefahr wurde erkannt, und viele Hilfspakete für Unternehmer wurden kurzfristig beschlossen.
Hier sind die wichtigsten Tipps im Überblick: Wo kannst du welche staatliche Unterstützung und Fördergelder beantragen? Was musst du wissen zu kurzfristigen Krediten, Steuererleichterungen, Lohnkosten bis hin zu Mietbeihilfen?
Es sind turbulente Zeiten. Täglich überschlagen sich die Ereignisse und viele Unternehmen sind mit Absagen, Schließungen und Vertragskündigungen konfrontiert. In Zeiten solch großer Unsicherheit ist es schwierig, sich zu orientieren und Entscheidungen zu treffen. Viele Programme sind darauf ausgelegt, Unternehmen zu helfen, Zeit zu gewinnen und die schlimmsten Folgen der Krise abzufedern. Die Regierung will Unternehmen schützen und Arbeitsplätze sichern. Am Mittag des 19.03. wurde bekannt, dass die Bundesregierung speziell für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen ein Hilfspaket von 40 bis 50 Mrd. Euro plant. Einzelheiten sind noch unklar.
Wir von Zervant haben zusammengetragen: was wurde bis 18. März beschlossen und wo findest du Hilfe?
Inhalt
Erleichterungen für kurzfristige Kredite
Bei dir wird es nun finanziell kurzfristig eng? Gerade für kleine Unternehmen und Selbstständige wurden Kredite von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erweitert.
Das Wirtschaftsministerium sagt: „Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht.“
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sagt zu, sie wird im Zuge der Krise die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Natürlich sind das Kredite und keine eigentlichen Zuschüsse.
Speziell für kleine Unternehmer gibt es die ERP-Gründerkredite, die bis 100.000€ umfassen können. Näheres zu den Krediten findet man bei der KfW, aber um einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen, wende dich an deine Hausbank oder jede andere Bank die KfW-Kredite durchleitet.
Unterstützung bei Steuerzahlungen
Das Bundesministerium für Finanzen verkündigte eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen, die Unternehmern gerade jetzt unterstützen sollen. Dazu gehört, dass die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert wird. Auch Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Und auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
Arbeitskosten reduzieren: Das Kurzarbeitergeld
Die Regeln zum Kurzarbeitergeld wurden gelockert, damit du deinen Mitarbeitern nicht gleich kündigen musst und trotzdem deine Kosten senken kannst.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Kurzarbeit Regelungen angepasst. Betroffene Unternehmen können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen, Leiharbeitnehmer sind künftig eingeschlossen und es müssen nur 10% der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sein, damit die Regelungen greifen.
Zuständig für den Antrag ist die Bundesagentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld richtig sich nach dem Netto-Entgelt. Das heißt Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60% des pauschalierten Netto-Entgelts. Mit Kind im Haushalt kann es auf 67% steigen. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate.
Hilfe bei Problemen mit Miete oder Immobilienkrediten
Immobilienverbände raten jetzt allen, die im Zuge der Corona-Krise mit Zahlungsschwierigkeiten rechnen, frühzeitig mögliche Wohngeldansprüche zu prüfen. „Vielen Mietern ist gar nicht bewusst, dass der Staat Menschen mit niedrigen Einkommen hilft, weiterhin ihre Miete zu zahlen. Das gelte auch für selbstnutzende Eigentümer, die beispielsweise Kredite bedienen müssen oder sonstige immobilienbezogene Aufwendungen haben.“, sagt Haus und Grund.
Dazu gibt es den Lastenzuschuss oder das Wohngeld. Die Anträge dafür werden beim Wohngeldamt der zuständigen Stadt gestellt.
Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen soll ausgesetzt werden
Auch wenn es zum Äußersten kommt: erst einmal Ruhe bewahren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Stromversorger wollen Kunden entgegenkommen
Laut Meldungen vom 18. März wollen immer mehr Energiekonzerne offenbar wegen der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf die bislang üblichen Strom- und Gassperren bei säumigen Zahlern verzichten.
Rechte und Pflichten von Veranstaltern
Die plötzlichen Absagen aller Veranstaltungen haben viele Selbstständige unvorbereitet getroffen. Veranstalter haben Verpflichtungen gegenüber den Teilnehmern bezüglich von Rückerstattung, Umbuchung, etc. Aber an wen kann sich der Veranstalter mit seinen Forderungen wenden? Dazu werden bestimmt noch einige Urteile gesprochen werden. Ein kurzer Überblick aus der Süddeutschen Zeitung vom 11.03.2020 gibt dazu erste Auskunft.
Du bist nicht allein!
Die Corona-Pandemie ist eine globale Krise, von der alle betroffen sind. Es ist für jeden schwierig und ganz normal, Fragen und Unsicherheiten zu haben. Oft hilft es, sich mit Anderen über Strategien auszutauschen und zu informieren. In sozialen Netzwerken, Berufsvertretungen und Informationsportalen gibt es ständige Updates und Tipps. Wir werden hier auch immer wieder Nützliches posten.
Manchmal wachsen wir ja auch an den größten Herausforderungen so, dass sich ganz neue Stärken, Möglichkeiten und Chancen eröffnen!
Die obigen Informationen sollen nur eine erste Hilfestellung sein. Bitte wegen der Details bei den jeweiligen, zuständigen Stellen nachfragen oder sich rechtlichen Beistand suchen.