Gewinn- und Verlustrechnung

Im Jahresabschluss schaust du auf dein Gesamtergebnis im Unternehmen zurück. Zur Berechnung des Unternehmenserfolgs dient die Gewinn- und Verlustrechnung. Diese wird im Handelsgesetzbuch geregelt. Wir geben die wichtigsten Links, damit du eine erfolgreiche Bilanz erstellen kannst mit unserer kostenlosen Bilanz Vorlage.

Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung? 

Eine Gewinn- und Verlustrechnung (abgekürzt: GuV) stellt den Aufwand und den Ertrag eines Unternehmens innerhalb eines festgelegten Zeitraumes gegenüber. Manchmal spricht man auch von der Erfolgsrechnung oder Ertragsbilanz. Dein Ziel ist es, festzustellen, wie sich dein Unternehmen wirtschaftlich entwickelt hat. Hier wird für einen festgelegten Zeitraum Aufwand und Ertrag gegenübergestellt. Damit stellst du fest, ob du Gewinn oder Verlust gemacht hast. Du musst alle Ausgaben und Einnahmen berücksichtigen aber auch die Bestandsveränderungen im Unternehmen. 

Was sind die rechtlichen Grundlagen für eine GuV (HGB §242)? 

Im Handelsgesetzbuch §242 wird festgelegt, dass Kaufleute zum Abschluss des Geschäftsjahres eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen müssen: „Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.“ Zusammen mit der Bilanz bildet die GuV den Jahresabschluss. 

Wie ist eine GUV aufgebaut und gegliedert (HGB §275)? 

In HGB §275 wird die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung detailliert vorgegeben. Die GuV in Staffelform gestaltet.

Neben den Kosten und Einnahmen, musst du an die Bestandsveränderungen deines Unternehmensvermögens denken: also an Vorräte, Warenlager sowie an Außenstände oder steuerliche Abschreibungen.

GuV: Unterschiede zwischen Gesamtkostenverfahren und Umsatzkostenverfahren

Bei der GuV unterscheidet man zwischen der Betrachtung der Gesamtkosten oder der Umsatzkosten. Dieser Unterscheidung folgen sowohl das deutsche Handelsgesetzbuch als auch die internationalen Richtlinien (International Financial Reporting Standards oder auch IFRS). 

Egal, ob man die Gesamtkosten oder die Umsatzkosten betrachtet, muss am Ende das gleiche Jahresergebnis herauskommen. Der Unterschied liegt in der Betrachtung der Bestandsveränderungen. Mehr zu den Infos zu den Unterschieden der beiden Verfahren findest du etwa bei der Rechnungswesen-info Seite. Du musst dich für ein Verfahren entscheiden und dieses konsequent darstellen. 

Welche Rolle spielt die GuV im Finanzplan?

Für Gründer oder alle, die eine Expansion anstreben, ist es wichtig, einen Businessplan zu erstellen. Mit einer soliden Planung kann man vorab mögliche Schwachstellen bereinigen und sich für Erfolg positionieren. Deshalb haben wir eine Vorlage dazu erstellt. Teil des Businessplans ist der Finanzplan. Und darin spielt wiederum die GuV eine wichtige Rolle. Je besser du alle Kennzahlen deines Unternehmens kennst, desto besser informiert sind deine Unternehmensentscheidungen. 

Kann ich die GUV selbst erstellen? Wann muss ich die GuV machen?

Grundsätzlich darfst du die GuV selbst erstellen. Allerdings empfiehlt es sich für die meisten Unternehmer, die Unterstützung von Steuerberatern in Anspruch zu nehmen. Oft verlangen auch Kapital- und Kreditgeber eine GuV durch unabhängige Dritte. 

Grundsätzlich wird die GuV als Teil des Jahresabschlusses verlangt, aber es macht für viele Unternehmen Sinn, häufiger einen Überblick über die Ertragssituation zu gewinnen. Deshalb erstellen viele eine monatliche GuV. Die GuV musst du fristgerecht beim Finanzamt einreichen. 

Wer muss eine GUV machen? Was ist der Unterschied zwischen GuV und EÜR?

Alle Kaufleute sind zur GuV verpflichtet. Aber Freiberufler und kleine Unternehmen, die keine doppelte Buchführung haben, auch nicht freiwillig, brauchen keine GuV zu erstellen. Mehr dazu gibt es auf der Infoseite für Existenzgründer. Für sie reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. An anderer Stelle haben wir bereits die EÜR zusammen mit einer Vorlage erklärt. 

Aufbau einer Gewinn- und Verlustrechnung 

Eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen, ist wichtig und muss nicht viel Arbeit machen.

Gliederung aus Handelsgesetzbuch §275

(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

(2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:
1.Umsatzerlöse
2.Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3.andere aktivierte Eigenleistungen
4.sonstige betriebliche Erträge
5.Materialaufwand:
a)Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b)Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.Personalaufwand:
a)Löhne und Gehälter
b)soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,davon für Altersversorgung
7.Abschreibungen:
a)auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b)auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8.sonstige betriebliche Aufwendungen
9.Erträge aus Beteiligungen,davon aus verbundenen Unternehmen10.Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,davon aus verbundenen Unternehmen
11.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,davon aus verbundenen Unternehmen
12.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen,davon an verbundene Unternehmen
14.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
15.Ergebnis nach Steuern
16.sonstige Steuern
17.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

(3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:
1.Umsatzerlöse
2.Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
3.Bruttoergebnis vom Umsatz
4.Vertriebskosten
5.allgemeine Verwaltungskosten
6.sonstige betriebliche Erträge
7.sonstige betriebliche Aufwendungen
8.Erträge aus Beteiligungen,davon aus verbundenen Unternehmen
9.Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,davon aus verbundenen Unternehmen
10.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,davon aus verbundenen Unternehmen
11.Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
12.Zinsen und ähnliche Aufwendungen,davon an verbundene Unternehmen
13.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14.Ergebnis nach Steuern
15.sonstige Steuern
16.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach dem Posten “Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag” ausgewiesen werden.

(5) Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können anstelle der Staffelungen nach den Absätzen 2 und 3 die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt darstellen:
1.Umsatzerlöse,
2.sonstige Erträge
3.Materialaufwand,
4.Personalaufwand,
5.Abschreibungen,
6.sonstige Aufwendungen,
7.Steuern,
8.Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

Je besser du deine Buchführung organisierst, desto einfacher wird die Abrechnung. Zervant kann dir dabei helfen, deine Einnahmen auf einen Klick darzustellen und errechnet dir gleich die wichtigsten Kennzahlen: Einnahmen in brutto und netto. Du kannst schauen, welche Kunden oder welche Produktgruppen dir über den gewählten Zeitraum wie viele Einnahmen generiert haben. Eine klare Übersicht über die Unternehmensentwicklung ist die Grundlage für deinen hoffentlich langfristigen unternehmerischen Erfolg!