Die Gewerbeanmeldung – Grundlagen und Wissenswertes
Die erste größere Hürde steht an – die Gewerbeanmeldung. Für viele Existenzgründer kommen nun viele Fragen auf, denn um ein Gewerbe anzumelden gibt es unterschiedliche Voraussetzungen und Ämter, die du aufsuchen musst. Dazu zählt unter anderem das Gewerbeamt. Wie du das Formular richtig ausfüllst, was du dabei beachten musst und welche Kosten auf dich zukommen, erfährst du in diesem Beitrag.
Inhalt
Was ist eine Gewerbeanmeldung?
Grundsätzlich kann jeder in Deutschland ein Gewerbe gründen, der volljährig und damit auch geschäftsfähig ist. Wer regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung arbeitet mit Gewinnabsicht, ist Gewerbetreibender. Laut §14 der Gewerbeordnung ist demnach jeder in Deutschland verpflichtet, eine Genehmigung zu beantragen, um seine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Deshalb empfiehlt es sich, dass du bereits vor der Aufnahme deiner Geschäftstätigkeit dein Gewerbe anmeldest. Spätestens sollte dies jedoch mit Beginn der Selbstständigkeit erfolgen.
Ausnahmen gelten nur für Freiberufler, Wissenschaftler und Selbstständige in Land- und Forstwirtschaft. Die Gewerbeanmeldung kann in den meisten Gemeinden und Städten problemlos online erfolgen, bzw. zumindest kann dort das Formular heruntergeladen werden und vorab ausgefüllt werden.
Die gesetzliche Grundlage für die Gewerberegistrierung in Deutschland ist die sogenannte Gewerbeordnung (GewO). Der Gewerbeschein ist die behördliche Bestätigung für deine erfolgreiche Gewerbeanmeldung. Damit erhältst du als Gewerbetreibender die schriftliche Erlaubnis, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen.
Bei der Gewerbeanmeldung handelt es sich um eine Art „Schein“ in Form eines einseitigen A4-Vordrucks. Mit dem Siegel vom zuständigen Gewerbeamt erhält dieses Formular dann seine Gültigkeit. Den Gewerbeschein solltest du immer gut aufbewahren und idealerweise auch eine Kopie (Papier & digital) davon anfertigen.
Einige Geschäftsfelder unterliegen der sogenannten erlaubnispflichtigen Gewerbegruppe oder gelten als überwachungspflichtig. Hierbei werden für bestimmte Branchen spezielle Anforderungen verlangt, wie beispielsweise bei einer Finanzberatung. Sofern die Anforderungen erfüllt sind, kannst du auch dann ein Gewerbe anmelden. Informiere dich jedoch ausreichend über die Bedingungen, die für deinen Tätigkeitsbereich zutreffen.
Dazu zählen außerdem folgende Arbeitsbereiche:
- Pflege
- Apotheken
- Makler
- Finanzanlagen- oder Versicherungsvermittlung
- Gaststätten
- Personenbeförderung
- Bauträger
Wenn du dir nicht sicher bist, ob es sich bei deiner Tätigkeit um einen anerkannten freien Beruf oder einen Gewerbebetrieb handelt, kannst du dich direkt an dein zuständiges Finanzamt wenden. Dieses entscheidet am Ende darüber, ob deine Tätigkeit einer Freiberuflichkeit oder einem Gewerbe entspricht. Weitere Anlaufstellen für Informationen sind Berufsverbände oder die IHK.
Wichtig: Auch wenn du nebengewerblich tätig wirst, und ein Kleingewerbe anmeldest, brauchst du die Gewerbeanmeldung. Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn dein Jahresumsatz maximal 17.500 Euro beträgt. Ein wichtiger Unterschied liegt darin, dass du beim Kleingewerbe von der Gewerbesteuer befreit bist. Das gilt auch, sofern dein Umsatz nicht 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Des weiteren bist du von der Bilanzierungspflicht befreit und musst keine jährliche Inventur machen.
Wo und wie melde ich ein Gewerbe an?
Deine erste Anlaufstelle, wenn du ein Gewerbe anmelden möchtest, ist das Gewerbeamt. Wo du dein zuständiges Amt findest, ist auf jeder Stadtwebsite einzusehen oder du wirfst einen Blick auf die von uns verlinkten Stellen für jedes Bundesland unter diesem Beitrag.
Sobald du weißt, an wen du dich wenden musst, kannst du nachsehen, ob du dein Gewerbe online anmelden kannst. Das dafür notwendige Formular erfragt verschiedene Details wie etwa den Inhaber, die genaue Bezeichnung deiner Tätigkeit, deinen Standort und ob Mitarbeiter beschäftigt werden.
Ein Gewerbeschein gilt zeitlich unbegrenzt, solange das Geschäft unverändert fortgeführt wird. Solltest du etwas an deinem Gewerbe verändern, so ist eine Um- oder Abmeldung erforderlich.
Die Anmeldung deines Gewerbes führt dazu, dass du als Unternehmer Gewerbesteuer entrichten musst. Als Gewerbetreibender bist du außerdem automatisch Pflichtmitglied bei der IHK oder Handwerkskammer.
Achtung: Einige Städte benutzen andere Bezeichnungen für ihre Gewerbemeldestelle. Um herauszufinden, wo du dein Gewerbe anmeldest, kannst du einfach Gewerbe anmelden + Stadtname bei der Suchmaschine deiner Wahl eingeben.
Benötigte Informationen zur Gewerbeanmeldung
Bevor es zum Gewerbeamt geht, benötigst du einige Unterlagen. Folgende Nachweise und Dokumente musst du als Antragsteller bei der zuständigen Behörde zur Beantragung deines Gewerbescheins vorlegen:
- Identifikationsdokument: Personalausweis, Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit Gewerbeerlaubnis für ausländische Staatsangehörige
- evtl. Handelsregisterauszug
- je nach Gewerbebetriebsart: vorgeschriebene Erlaubnis oder Genehmigung
- für überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Handwerkskarte für Handwerksbetriebe
- Gesundheitszeugnis (bei Eröffnung eines Gastronomiebetriebs)
Wenn du alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und deine Anmeldung beim Gewerbeamt und evtl. den Eintrag ins Handelsregister vorgenommen hast, erwarten dich weitere Pflichten.
Dein Finanzamt wird dich kontaktieren, um deinem Kleinunternehmen oder Gewerbe eine Steuernummer und (sofern kein Kleingewerbe) auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuzuteilen. Sofern du ein Handwerksunternehmen als GmbH betreiben willst, ist eine Anmeldung in der Handwerkskammer erforderlich. Für andere Unternehmensformen ist die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) unumgänglich. Diese werden dich nach einiger Zeit automatisch kontaktieren und weitere Informationen über deine Pflichtmitgliedschaft zusenden. Auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften werden sich bei dir melden.
Gut zu wissen: Ein Gewerbe kann rückwirkend angemeldet werden. Bis zu 60 Monate nach Beginn der Tätigkeit ist gesetzlich erlaubt. Allerdings kann es in dem Fall zu Bußgeldern (bis zu 1.000 EUR) kommen, diese werden jedoch meist nur bei größeren Überschreitungen fällig. Hier hängt es häufig von der Kulanz des Gewerbeamtes ab. Genau wie die Gebühren für die Anmeldung variieren auch die Bußgelder von Stadt zu Stadt.
Das musst du beim Ausfüllen des Formulars beachten
Dein ausgefülltes Anmeldeformular wird in der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung bearbeitet. Die notwendigen Unterlagen kannst du entweder persönlich vorbeibringen oder schriftlich einschicken bzw. in einigen Fällen sogar online einreichen.
Ein entscheidender Punkt ist die genaue Bezeichnung deines Gewerbes. Hier muss in wenigen Worten definiert und formuliert werden, was du tust bzw. als Leistung erbringst. Solltest du ein recht ungewöhnliches Gewerbe anmelden ist es hilfreich, auf einem Beiblatt nähere Erläuterungen zu machen.
Jeder, der von deiner Gewerbetätigkeit erfährt, muss verstehen können, was du tust. Denn wie bereits erwähnt erhalten mehrere Stellen eine Information darüber, dass du nun ein Gewerbe betreibst. Für die korrekte Zuordnung bei etwa der Berufsgenossenschaft (sofern zutreffend), ist die Definition deines Gewerbes von Bedeutung.
Weiterhin musst du angeben, ob es sich um einen Haupt- oder um einen Nebenerwerb handelt, und zu welchem Datum das Gewerbe ausgeübt wird.
Im Falle einer Erstanmeldung wirst du wahrscheinlich erst einmal einen einzelnen Unternehmenssitz haben, den Punkt Zweigniederlassungen kannst du in dem Fall also für gewöhnlich auslassen.
Sollte deine Gemeinde/Stadt Rückfragen haben bzw. sollte es Unklarheiten geben, kann es sein, dass du kontaktiert wirst und zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen wirst. In solchen Fällen musst du meist deine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten erklären und darstellen, damit festgestellt werden kann, ob dein Gewerbe überhaupt angemeldet werden kann bzw. soll.
Das Gewerbeformular musst du stets im eigenen Namen ausfüllen und gibt den Inhaber des zukünftigen Betriebs als Ansprechpartner an. Abhängig von deiner gewählten Rechtsform musst du außerdem angeben, ob du auf eigene Rechnung wirtschaftest und mit eigenem Vermögen haftest.
Der Ablauf deiner Gewerbeanmeldung:
- Formular beschaffen – Den Vordruck findest du im Internet und kannst ihn bequem zu Hause ausdrucken. Solltest du keinen Drucker besitzen, kannst du dir das Formular auch vom zuständigen Amt zuschicken lassen bzw. vorbeigehen und dir eines organisieren. Solltest du nicht persönlich zur Anmeldung deines Gewerbes vorbeikommen, fertige vorab eine Kopie deines gültigen Identifikationsdokuments an, mit Vorder- und Rückseite.
- Formular ausfüllen – Fülle alle notwendigen Daten korrekt aus. Lass dir hierbei ruhig Zeit, um Fehler zu vermeiden und überprüfe die angegebenen Daten vor Absenden noch einmal. Wichtig ist außerdem deine Unterschrift, die deine Angaben bestätigt. In dem Abschnitt „Angemeldete Tätigkeit“ solltest du so genau wie möglich den Umfang deiner Tätigkeit beschreiben, um Rückfragen und Irrtümer zu vermeiden. Solltest du bei dem Punkt Hilfe bzw. allgemein Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars benötigen, kannst du einen professionellen Gründungsberater oder auch die für dich zuständigen Berufskammern kontaktieren.
- Gewerbeschein beantragen – Du hast alle Unterlagen ausgefüllt, kopiert und zusammengelegt? Super! Dann kannst du deine Anmeldung abschicken oder persönlich beim Gewerbeamt vorlegen und erhältst entweder direkt oder per Post deinen Gewerbeschein. Die Kosten für diesen variieren je nach Gemeinde und Stadt.
Wenn du nicht selbst vorbeigehen kannst oder willst, kannst du per Vollmacht jemanden dazu ermächtigen, dies für dich zu erledigen. Erkundige dich jedoch zuvor, welche Unterlagen dein Bevollmächtigter mitbringen muss, um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren.
Tipp: Fasse dich beim Anmelden deiner Tätigkeit nicht zu knapp – oft passiert es nach Aufnehmen der Tätigkeit bzw. mit der Zeit, dass sich dein Tätigkeitsfeld erweitert und sich neue ähnliche Geschäftszweige ergeben. Hier solltest du nachschauen, welche Überbegriffe deine Tätigkeit am besten beschreiben können, um unnötige Kosten für eine Ummeldung zu vermeiden.
Kosten der Gewerbeanmeldung
Jede Stadt oder Gemeinde kann ihren Gebührensatz selbst festlegen. Neben den Kosten für einen Gewerbeschein können je nach Rechtsform noch weitere Kosten auf dich zukommen. So kann eine GbR anmelden etwa ohne Zusatzkosten erfolgen, eine GmbH jedoch benötigt eine Eintragung ins Handelsregister und schlagt somit mit zusätzlichen Notarkosten (300 bis 700 EUR) zu Buche.
Weitere Zusatzkosten hängen von der Gewerbeart ab, im Fall eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis, was 13 EUR kostet.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt belaufen sich innerhalb Deutschlands im zweistelligen Bereich, in der Regel zwischen 10 und 60 EUR. Die Gebühr wird immer am Ort deines Unternehmenssitzes entrichtet.
Kosten eines Gewerbescheines in einigen deutschen Großstädten:
- Berlin: 26 EUR
- Bremen: 32 EUR
- Erfurt: 25 EUR
- Frankfurt am Main: 28 EUR
- Hamburg: 20 EUR
- Hannover: 37 EUR
- Köln: 26 EUR
- München: 20 EUR
- Stuttgart: 60 EUR
Abmelden und Ummelden eines Gewerbes
Für ein Gewerbe besteht Meldepflicht, was in der Gewerbeverordnung fest verankert ist. So muss auch eine Gewerbeabmeldung an das zuständige Amt übermittelt werden. In den meisten Städten und Landkreisen kann dies inzwischen online mit wenigen Klicks erfolgen. Die Abmeldung ist in einigen Gemeinden kostenlos, ansonsten liegt die Gebühr zwischen 20 und 25 EUR.
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig, sollte sich der Standort ändern oder bei anderen Änderungen, die die Struktur und Funktion des Gewerbes beeinflusst und verändert. Wenn du dein Gewerbe ummelden willst, kann dies entweder vor Ort oder online geschehen. In den meisten Fällen ist eine Bearbeitungsgebühr fällig, diese variiert jedoch und du kannst das bei dem für dich verantwortlichen Gewerbeamt einsehen bzw. erfragen. In den meisten Städten richtet sich der Gebührensatz an den Kosten für die Gewerbeanmeldung, häufig ist es sogar der gleiche Betrag.
Gründe für die Ummeldung können sein:
- Inhaberwechsel
- Umzug des Unternehmens
- Veränderung des Gewerbefeldes bzw. Ausdehnung
Achtung: Ändert sich jedoch die Rechtsform deines Gewerbes, so musst du zuerst dein Gewerbe abmelden und ein neues mit der neuen Rechtsform anmelden. Dies passiert häufig, wenn vom Einzelunternehmen zur GmbH gewechselt wird.
Wenn du dir bei einigen Punkten unsicher bist und Unterstützung möchtest, lohnt es sich den Rat eines Steuerberaters einzuholen, um etwaige Stolperfallen zu vermeiden und jegliche offenen Fragen vorab zu klären. Häufig bieten Steuerberater auch kostenfreie Erstberatungen zu diesem Thema an.
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