Fortbildungs- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen

Dieser Artikel zeigt dir, welche Weiterbildungs- und Fortbildungskosten Selbständige und Unternehmer als betrieblichen Aufwand steuerlich geltend machen dürfen.

Wissen, das wohl wertvollste Kapital eines jeden Solo-Unternehmers. Leider auch ein Kapital, das sehr schnell an Wert verliert, wenn man es nicht ständig weiterentwickelt und neue “Anlagen” hinzufügt.

Ohne Weiterbildung, kein Weiterkommen. Ohne Fortbildung, kein Fortschritt.

Durch die rasante Weiterentwicklung von Technologie und Gesellschaft gehört man ohne kontinuierliches Lernen schnell zum alten Eisen.

Leider schrecken Selbständige oft vor Zusatzausbildungen wie Seminaren, Workshops oder Kursen zurück, da diese meist mit hohen Kosten verbunden sind. Viele wissen oft gar nicht, dass Sie Fort- und Weiterbildungen als betrieblichen Aufwand steuerlich geltend machen können.

Diese finanziellen Aufwendungen können als Betriebsausgaben bzw. als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Dabei gibt es jedoch auch Voraussetzungen:

Kein Unterschied zwischen Weiterbildung und Fortbildung

Ob es sich um eine allgemeine Weiterbildung oder berufsspezifische Fortbildung handelt, ist in den letzten Jahren immer weniger wichtig geworden.

Einzige Voraussetzung ist jedoch nach wie vor, dass die Ausbildung aus beruflichen Gründen, in anderen Worten, eine Ausbildung, die die zukünftige Erwerbsfähigkeit garantieren soll, erfolgt

Denn nur wer sich regelmäßig weiterbildet, kann sich auch beruflich weiterentwickeln.

WICHTIG! Allgemeinbildungen oder Weiterbildungen, die der Persönlichkeitsentwicklung dienen, sind Privatsache und müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Bildungsreisen, Sprachkurse ohne berufliche Nutzung der erlernten Sprache).

Beispiel: Anita ist Yoga-Lehrerin und nimmt an einem Kurs, der Sie zu einer zertifizierten Aerial Yoga-Trainerin macht, teil. Gleichzeitig hat sie sich für einen Italienischkurs angemeldet, weil sie im Sommer eine Rundreise durch Italien machen wird. 

Die Kosten für den Yoga-Kurs darf sie als betrieblichen Aufwand in Ihrer Einnahmenüberschussrechnung geltend machen. Den Sprachkurs nicht.

Auch Reisekosten und Lehrmaterial sind absetzbar

In der heutigen Zeit gibt es zwar viele spannende Online-Kurse, Webinars und Fernlehrgänge, doch oft bedarf eine Fort- oder Weiterbildung einen kurzzeitigen Ortswechsel.

Zusätzliche Kosten wie z.B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Kosten für Bücher und Lehrmaterial gehören zu den steuerlich absetzbaren Aufwendungen.

Beispiel: Anita wohnt in München, konnte jedoch keine passende Ausbildung für Aerial-Yoga finden und möchte ihn deshalb in Salzburg machen. Sie nimmt den Zug nach Salzburg und übernachtet 3 Nächte in einem Hotel. Um sich optimal auf die intensiven Trainingseinheiten vorzubereiten, hat sie sich noch Fachliteratur für die richtige Technik besorgt. Die Reisekosten, die Hotelkosten, den Verpflegungsmehraufwand und auch die Fachliteratur wird Sie am Ende des Jahres in ihrer EÜR als betrieblichen Aufwand geltend machen können.

Vorweggenommene Betriebsausgaben

Wenn du noch gar nicht in die Selbständigkeit gestartet bist bzw. wenn du dir mit einer selbständigen Arbeit ein zweites Standbein aufbauen möchtest, brauchst du keine Angst zu haben auf den Fortbildungskosten sitzen zu bleiben.

Dir entstehen dadurch negative Einkünfte, die später dann im Rahmen des Verlustsvortrages steuermindernd abgezogen werden können.

Zusammengefasst können folgende Ausgaben als betrieblichen Aufwand geltend gemacht werden:

  • Berufliche Fortbildung
  • Allgemeine Weiterbildung
  • Umschulungen
  • Zweit- und Folgestudien
  • Ausbildungen für künfitge Tätigkeiten

Wie du Weiterbildungskosten in deiner Buchhaltung buchst, erfährst du hier: Wie buche ich Ausgaben für Fortbildungen & Seminare?

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