Abschreibung eines gebrauchten Firmenwagens
Dies ist der dritte Teil unserer Mini-Serie zum Thema “Abschreibung”. Der erste Artikel behandelt die verschiedenen Abschreibungsmethoden. Im zweiten Teil geht es um die richtige Abschreibung eines neuen Firmenwages. Im vierten Teil findest du einen kostenlosen Abschreibungsrechner in Excel. Hier, in diesem Artikel verraten wir dir, wie die richtige Abschreibung bei deinem Gebrauchtwagen funktioniert.
Für viele ist das Auto einfach nur Mittel zum Zweck; ein Transportmittel um von A nach B zu gelangen. Da muss nicht immer die neueste Sonderklasse her – es reicht meist ein funktionierender und (was oft auch der entscheidende Punkt ist) kostengünstiger Gebrauchtwagen. Auch die Möglichkeit von hohen Abschreibungsbeträgen machen ein gebrauchtes Fahrzeug zu einem attraktiven Kandidaten als Firmenwagen.
So funktioniert die lineare Abschreibung bei einem Gebrauchtwagen als Firmenwagen
1. Ermittlung der Anschaffungskosten bzw. des Fahrzeugwertes
Wenn du dir einen Gebrauchtwagen zulegst, gehört nicht nur der Kaufpreis, sondern auch alle zusätzlichen Ausgaben wie z.B. Sonderausstattung und Zubehör zu den Anschaffungskosten. Diese bilden dann die Basis zur Berechnung der Abschreibung.
Eine andere Möglichkeit zur Beschaffung eines Firmenwagens liegt ganz einfach darin, deinen Privat-PKW ins Betriebsvermögen einzulegen. Bei dieser Option stellt sich oft die Frage des Fahrzeugwertes. Dieser muss nämlich festgelegt werden, um auch hier die richtigen Abschreibungsbeträge zu ermitteln.
Services wie Schwacke, TÜV oder Dekra helfen dir den richtigen Verkehrswert deines Gebrauchtwagens zu finden. Im Zweifelsfall solltest du einen professionellen Begutachter zu Rate ziehen.
Beispiel (Teil 1): Wir möchten unseren Privat-PKW als Firmenwagen verwenden. Wir haben unser Auto vor genau drei Jahren gekauft und legen dieses nun im August 2014 in unser Betriebsvermögen ein. Das Auto hat einen Kilometerstand von 60.000 km. Der Verkehrswert beträgt, laut Gutachter 6.500 Euro – das ist nun unsere Basis zur Berechnung der Abschreibung.
Inhalt
2. Ermittlung der jährlichen Abschreibung
Wenn du dir einen Neuwagen zulegst kannst du diesen 6 Jahre lang abschreiben.
Ein ganz wichtiger Punkt vorweg: die Abschreibungstaballen des BMF werden bei Gebrauchtwagen nicht angewandt. Bei gebrauchten Firmenwagen ist vor allem das Alter und auch der Kilometerstand zum Zeit des Einlagezeitpunkts wichtig. Die Restnutzungsdauer (mind. 2 Jahre) wird dabei geschätzt und daraus der Abschreibungsbetrag berechnet. Doch auch hier gibt es Richtlinien.
Der Bundesfinanzhof geht für einen PKW bzw. ein Kombifahrzeug von einer Gesamtnutzungsdauer von 8 Jahren und einer Gesamtfahrleistung von 120.000 km aus. Das entspricht einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km.
Auch wenn der Gebrauchtwagen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme älter als 8 Jahre ist und mehr als 120.000 km gefahren wurde, muss die Restnutzungsdauer geschätzt werden.
Richtwerte des BHF*
Alter bei Aufnahme ins Betriebsvermögen | Restnutzungsdauer | Abschreibung |
1 Jahr | 5 Jahre | 20 % |
2 Jahre | 4 Jahre | 25 % |
3 Jahre | 3 Jahre | 33 % |
4 Jahre | 2 Jahre | 50 % |
5 Jahre | 2 Jahre | 50 % |
6 Jahre | 2 Jahre | 50 % |
7 Jahre | 2 Jahre | 50 % |
8 Jahre | 2 Jahre | 50 % |
* die Werte wurden vom BFH für Neuwagen berechnet, könnnen jedoch auch für die Berechnung der Restnutzungsdauer von Gebrauchtfahrzeugen herangezogen werden.
Beispiel (Teil 2): Unser Fahrzeug ist nun 3 Jahre alt und wurde bis dato 60.000 km gefahren. Wir gehen von einer voraussichtlichen Fahrleistung von 20.000 km in den kommenden Jahren aus. Unser Auto wird dadurch innerhalb von 3 Jahren auf 120.000 Kilometer kommen. Auch aus der obenstehenden Abschreibungstabelle können wir entnehmen, dass die durschnittliche Restnutzungsdauer von 3 Jahre alten Fahrzeugen, 3 Jahre beträgt. Somit beträgt die Abschreibungsdauer 3 Jahre bei 33 % des Anschaffungswertes.
Abschreibungsbetrag 2014: Bei der linearen Abschreibung ist der Kaufzeitpunkt bzw. der Zeiptunkt an dem das Fahrzeug in das betriebliche Anlagevermögen aufgenommen wurde wichtig. Im ersten Jahr dürfen wir somit nur eine zeitanteilige Abschreibung von 5 Monaten vornehmen (da wir unser Fahrzeug im August als Firmenwagen in Betrieb genommen haben). 2.166,67 Euro / 12 * 5 = 902,78 Euro.
Abschreibungsbeträge 2015-2016: In diesem Zeitraum können wir jährlich 2.166,67 Euro abschreiben.
Abschreibungsbetrag 2017: Wie im ersten Jahr schreiben wir im letzten Jahr der Abschreibung nur einen zeitanteiligen Betrag, genau 7 Monate, ab. 2166,67 Euro / 12 * 7 = 1263,90 Euro.
Wenn wir unser Auto auch nach vollständiger Abschreibung betrieblich weiternutzen, können wir einen Erinnerungswert von 1 Euro in der Buchhaltung stehen lassen.
Wie bereits erwähnt, geht es um Richtwerte und Schätzungen; es gibt keine strikten Regeln wie lange und in welcher Höhe der gebrauchte Firmenwagen abzuschreiben ist.
Um möglichst schnell Steuern zu sparen ist es natürlich sinnvoll die Restnutzungsdauer kurz anzusetzen und den Firmenwagen so schnellstmöglich abzuschreiben. Wenn die Abschreibungsdauer jedoch ohne plausiblen Grund zu kurz berechnet wird, kann das Finanzamt Korrekturen in der EÜR bzw. Bilanz verlangen.
Ist die 20-prozentige Sonderabschreibung auch auf Gebrauchtwagen anwendbar?
Wie bei einem Neuwagen, kann seit 2008 die Sonder-Afa auch bei einem Gebrauchtwagen angewendet werden! Mehr Infos zur 20-prozentigen Sonderabschreibung findest du hier.
Bildquelle: splitshire.com
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