Vorlage zur Abschreibung eines neuen Firmenwagens

Das ist der zweite Teil unser Mini-Serie zum Thema “Abschreibung”. In diesem Artikel sprechen wir über die Abschreibungsmöglichkeiten eines neuen Firmenwagens.

Im ersten Teil der Serie gehte es um die verschiedenen Abschreibungsmethoden. Der dritte Teil handelt von der richtigen Abschreibung deines gebrauchten Firmenwagens. Im vierten Teil findest du einen kostenlosen Abschreibungsrechner in Excel.

Ein Firmenwagen ist für viele Selbständige und Einzelunternehmer ein Muss. Das eigene Fahrzeug erleichtert nicht nur erheblich den Arbeitsalltag, sondern hinterlässt beim einen oder anderen Kunden einen guten Eindruck. Genau aus diesem Grund greifen viele Einzelunternehmer auch zu einem Neuwagen.

Der Kauf eines Autos ist einfach. Doch wie sieht es in den folgenden Jahren mit der Abschreibung aus? Wie und wie lange kann man den Firmenwagen abschreiben? Und was ist die 20-prozentige Sonderabschreibung? In diesem Artikel findest du Antworten zur richtigen Abschreibung deines Firmenwagens und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Beispiel.

So funktioniert die lineare Abschreibung beim Firmenwagen

1. Ermittlung der Anschaffungskosten

Um den jährlichen Abschreibungsbetrag deines Firmenwagens herauszufinden, musst du zunächst die vollen Anschaffungkosten deines Fahrzeuges ermitteln. Nicht nur der eigentliche Kaufpreis des Autos, sondern auch alle Sonderausstattungen (z.B.spezielle Scheinwerfer) und Zubehör (z.B. Navi) gehören zu den Anschaffungskosten.

Abschreibung

Falls du NICHT zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, wird selbstverständlich auch die Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungskosten angesehen und in der Berechnung des Abschreibungsbetrages berücksichtigt.

Beispiel (Teil1): Wir nehmen an, dass wir nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Für unser neues Auto haben wir 25.000 Euro (mit USt.) bezahlt. Auf die Ledersitze und die LED-Scheinwerfer konnten wir dabei auf keinen Fall verzichten, was uns wiederum 3.500 Euro extra gekostet hat. Um pünktlich bei unserem Kunden anzukommen ist natürlich ein Navigationsgerät für 100 Euro ein Muss. Die Anschaffungskosten unseres Firmenwagens betrugen insgesamt 28.600 Euro.

2. Ermittlung der jährlichen Abschreibung

Im nächsten Schritt ermittelln wir den jährlichen Abschreibungsbetrag, indem wir uns die durschschnittliche Nutzungsdauer eines PKWs ansehen. Das BMF gibt dabei praktische Richtlinien in Form von Abschreibungstabellen vor. Diese sind jedoch nicht rechtlich bindend – bei Nachweis einer erhöhten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (z.B. in Form eines Fahrtenbuchs) kann es auch zu einer anderen Abschreibungsdauer kommen.

Nach einer Änderung der allgemeinen Richtlinien des BMF über die Nutzungsdauer von PKW und Kombiwagen beträgt die Nutzungsdauer seit 01.01.2001 nun sechs Jahre.

Beispiel (Teil 2): Nehmen wir an wir haben unser Auto für 28.600 Euro im August 2014 gekauft. Die Nutzungsdauer beträgt somit 6 Jahre. Das bedeutet wir können jedes Jahr rund 17 % des Anschaffungswertes abschreiben, außer im 1. und 6. Jahr. Denn wie auch bei der linearen Abschreibung aller anderen Anlagegütern, spielt der Zeitpunkt auch bei der Anschaffung des PKWs eine Rolle bei der Abschreibung.

Abschreibungsbetrag 2014: Da wir unser Auto im August gekauft haben und somit in diesem Jahr nur 5 Monate in Gebrauch hatten, dürfen wir nur diese 5 Monate in der Abschreibung geltend machen, nämlich 4.766,67 / 12 x 5 = 1.986,11 Euro.

Abschreibungsbeträge 2015 – 2019: In diesem Zeitraum schreiben wir den regulären Betrag von 4.766,67 Euro pro Jahr ab.

Abschreibungsbetrag 2020: Wie auch im ersten, dürfen wir im letzten Jahr nicht den vollen Betrag, sondern eben eine zeitanteilige Abschreibung vornehmen. Da wir unser Auto im August 2014 gekauft haben, können wir es bis August 2020 abschreiben. Somit können wir noch 7 Monate Nutzungsdauer von der Steuer absetzen, nämlich 4.766,67 / 12 x 7

Falls das Auto auch nach vollständiger Abschreibung als Firmenwagen weitergenutzt wird, kann man einen Erinnerungswert von 1 Euro in der Buchhaltung stehen lassen.

Wichtig! Falls du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, kann es bei der Abschreibung und beim Vorsteuerabzug oft zu Verwirrungen kommen. Bei der Abschreibung zählt nur der Zeitpunkt der Anschaffung, wohingegen beim Vorsteuerabzug der Zulassungszeitpunkt entscheidend ist.

3. Wie funktioniert die 20-prozentige Sonderabschreibung?

Eine zusätzliche Abschreibung von 20 Prozent kann im Erstjahr beansprucht werden, wenn

  1. der Firmenwagen im Kaufjahr und im Folgejahr zu mehr als 90 % betrieblich genutzt wird
    Zur Ermittlung der betrieblichen Nutzung benötigst du ein Fahrtenbuch. Die Anwendung der 1%-Regelung ist hierbei ungültig, da bei dieser von einer 30 % Privatnutzung ausgeht.
  2. UND dein Betriebsvermögen den Wert von max. 235.000 im Vorjahr aufwies (bei Bilanzierung)
  3. ODER dein Gewinn im Vorjahr max. 100.000 Euro betrug (bei EÜR).

Falls diese Vorassetzungen auf dich zutreffen, kannst du die Sonder-Afa in Anspruch nehmen und somit bereits im Anschaffungsjahr eine Abschreibung von max. 40 % durchführen.

Beispiel (Teil 3): Wir nehmen an, dass wir zur Sonder-Afa berechtigt sind. Somit ergibt sich im ersten Jahr ein Abschreibungsbetrag von 1.986,11 Euro (zeitanteiliger Abschreibungsbetrag) + 5.600 Euro (20 % des Anschaffungswerts) = 7.586,11 Euro. Damit ist unser Auto bereits nach 5 Jahren, statt 6 Jahren abgeschrieben.

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